Reiserücktrittversicherung

Die Reiserücktrittversicherung wird überwiegend als Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet. Sie entschädigt den Kunden vor einem finanziellen Verlust, wenn dieser eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kann. In diesem Fall erfolgt durch den Reiseveranstalter nur eine teilweise Erstattung des bezahlten Reisepreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist bei Studienreisen teilweise verbindlich vorgeschrieben. In diesem Fall rechnet der Anbieter die Versicherungskosten direkt in den Reisepreis ein. In anderen Fällen können Reisende die entsprechende Versicherung über den Veranstalter beziehungsweise das Reisebüro oder über einen unabhängigen Versicherer abschließen. In Versicherungspaketen für alle Reisen innerhalb eines Jahres ist häufig eine Reiserücktrittversicherung enthalten.

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