Rembourskredit

Der Rembourskredit ist der im Außenhandel übliche Akzeptkredit. Im Rahmen des Rembourskredites sichert die Bank die Bezahlung der Waren an den Exporteur zu, wenn der Importeur seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt. Der Vertrag über den Rembourskredit wird üblicherweise abgeschlossen, bevor die entsprechenden Handelsgüter verschifft werden. Bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung aller Zahlungsvorgänge muss die den Rembourskredit gewährende Bank keine eigenen Gelder aufwenden. Die den Rembourskredit begebende Bank wird auch als Remboursbank bezeichnet, der Fachbegriff für den durch den Exporteur auszustellenden Wechsel lautet Tratte. Als Sicherheit für den Rembourskredit dienen die der Remboursbank auszuhändigenden Verschiffungsdokumente.

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