Die Rente auf Zeit kann im Rahmen der Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung zur Anwendung kommen. Sie wird von der gesetzlichen Rentenversicherung genutzt, wenn diese annimmt, dass der Rentenbezieher aufgrund einer zu erwartenden Verbesserung seines Gesundheitszustandes später wieder arbeiten kann. In diesem Fall wird die Rente auf Zeit zunächst für einen Zeitraum von maximal drei Jahren bewilligt. Dieser kann verlängert werden. Spätestens nach neun Jahren wird die Rente auf Zeit jedoch in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Auch private Versicherungsgesellschaften können bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente auf Zeit vorsehen und in diesem Fall regelmäßige das weitere Bestehen der Berufsunfähigkeit überprüfen.