Die Rentenauskunft erhalten Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ab einem Lebensalter von fünfundfünfzig Jahren in einem Abstand von drei Jahren. Die Rentenauskunft enthält im Gegensatz zur Renteninformation Auskünfte über die Höhe der zu erwartenden Rente bei unterschiedlichen Rentenjahren, während die Renteninformation lediglich den voraussichtlichen Betrag der regulären Altersrente und der Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung angibt. Da die Rentenauskunft die Rentenabschläge bei einem möglichen vorzeitigen Rentenbeginn aufzeigt, dient sie dem Empfänger als Entscheidungshilfe für oder gegen einen solchen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Information privater Rentenversicherungen über die wahrscheinliche Rentenhöhe häufig ebenfalls als Rentenauskunft bezeichnet.