Rentenerhöhung

Die Rentenerhöhung ist die übliche Bezeichnung für die jährliche Rentenanpassung. Der Begriff ist zutreffend, da eine Rentenkürzung wegen gesunkener Durchschnittslöhne nicht möglich ist, wohl aber die ausnahmsweise Aussetzung der Rentenerhöhung bei ausgebliebenen Lohnsteigerungen. Eine Rentenerhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt zum Monatsanfang im Juli eines jeden Jahres, die Rentenanpassungsformel folgt mit einigen Einschränkungen der Erhöhung des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes. Bislang werden Rentenerhöhungen noch für die östlichen und die westlichen Bundesländer getrennt berechnet. Auch in der privaten Rentenversicherung können Verträge eine Rentenerhöhung in Abhängigkeit von der Inflationsrate vorsehen, was häufig nur für die Berechnung der Beiträge und Mindestrenten vor der erstmaligen Rentenauszahlung umgesetzt wird.

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