Bei privaten Rentenzusatzversicherungen und bei auf Fondsanteilen beruhenden Riester-Renten und Rürup-Renten gibt der Rentenfaktor an, in welchem Verhältnis die zu erwartende Rente zum Fondsvermögen steht. Üblicherweise bezieht sich der veröffentlichte Rentenfaktor auf ein Fondsvermögen in Höhe von 10 000 Euro. Der Versicherer kann den Rentenfaktor verbindlich oder freibleibend angeben, wobei die unverbindliche Information über den zu erwartenden Faktor üblich ist. Eine Anpassung des Rentenfaktors kann sowohl wegen einer unerwartet guten oder schlechten Fondsentwicklung als auch infolge einer Veränderung der Lebenserwartung vorgenommen werden. Im täglichen Sprachgebrauch wird der Rentenartfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung oft unkorrekt ebenfalls als Rentenfaktor bezeichnet.