Rentenlücke

Im offiziellen Sprachgebrauch ist die Rentenlücke die Differenz zwischen dem Verdienst vor dem Rentenbeginn und den Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Berechnung ist vereinfacht, da bei Rentnern die mit der Berufsausübung verbundenen Kosten nicht mehr anfallen. Zur Deckung der Rentenlücke ist eine private Absicherung durch einen Riester-Rentenvertrag oder durch andere Vorsorgeprodukte wie eine zusätzliche Rentenversicherung oder Immobilienbesitz erforderlich. Eine weitere Definition bezieht die Rentenlücke auf den persönlichen Bedarf eines Rentners und sieht eine solche als gegeben an, wenn dieses – unabhängig von den Einkommensquellen – nicht gedeckt wird. Politiker zeigen anhand eines Standardrentners oft auf, dass die Rentenlücke geringer als öffentlich behauptet sei. Tatsächlich erreichen jedoch immer weniger Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung die für einen Standardrentner angenommene Anzahl an Beitragsjahren.

^