Rentenmark

Die Rentenmark diente in Deutschland von 1923 bis 1948 als Übergangswährung. Sie galt nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern stellte eine vom ehemaligen Deutschen Reich ausgegebene Inhaberschuldverschreibung dar. In der Praxis konnte die Rentenmark ebenso wie die offiziellen Zahlungsmittel zu Zahlungen verwendet werden, wovon die meisten Bürger Gebrauch machten. Die Papiere der Rentenmark waren vollständig durch Vermögen und hierbei überwiegend durch staatlichen Grundbesitz gedeckt. Hierzu ordnete der Staat an, dass jeder Grundbesitzer sechs Prozent des Wertes an den Staat zur Deckung der Rentenmark zahlen musste. Ende August wurde die Reichsmark eingeführt, diese galt im Gegensatz zur Rentenmark als offizielles Zahlungsmittel. Die Abkürzung war mit RM für die Rentenmark und die Reichsmark identisch, zudem galt ein Kurs von 1:1, so dass in der Praxis keine Unterscheidung erfolgte.

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