Rentenzahlung

Die Rentenzahlung bezeichnet die Auszahlung der Rente und erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf das Girokonto. Die früher übliche Rentenauszahlung in bar bei einem Postamt ist im Ausnahmefall weiterhin möglich. Neben der Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen privater Versicherungsgesellschaften Rentenzahlungen, wenn sie in regelmäßigen Abständen erfolgen. Außer bei einer privaten Rentenversicherung können Rentenzahlungen durch unterschiedliche weitere Versicherungsarten wie eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung begründet sein. Bei Geschäftsübernahmen ist anstelle der Zahlung eines einmaligen Kaufpreises die Vereinbarung einer als Leibrente bezeichneten Rentenzahlung möglich. Auch als Schadenersatzleistungen nach einer fahrlässigen oder absichtlichen Verletzung Dritter können Rentenzahlungen fällig werden.

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