Rentenzeiten

Rentenzeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung die rentenrechtlich relevanten Zeiten. Bei diesen handelt es sich neben den Beitragszeiten um Zeiten, welche ohne Beitragszeiten für die Wartezeit angerechnet werden. Rentenzeiten sind somit neben den Beitragszeiten Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes und die Berücksichtigungszeit der GRV für die Erziehung, welche bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes gilt. Des Weiteren kennt die gesetzliche Rentenversicherung Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und sonstige Zeiten wie den Wehr- oder Zivildienst. Einige Rentenzeiten führen zu einem erhöhten Rentenanspruch, während andere Zeiten nur für die Wartezeit maßgeblich sind. Mehrere Gesetzesänderungen bewirkten Verschlechterungen wie den Wegfall der Anrechnung fiktiver Beiträge während des Hochschulbesuches.

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