Restwertermittlung

Der Begriff der Restwertermittlung wird häufig in Verbindung mit Unfallfahrzeugen verwendet, wobei der Restwert den nach dem Unfall noch bestehenden Wert des Fahrzeuges widerspiegelt. Die Restwertermittlung führt zu der Entscheidung, ob nach einem Verkehrsunfall eine Reparatur erfolgen kann oder der Wagen verschrottet wird. Die Restwertermittlung setzt nicht zwingend die aufgehobene Fahrbereitschaft des Fahrzeuges voraus, da ein Totalschaden laut Versicherungsrecht auch vorliegt, wenn die Kosten der Reparatur höher als der Zeitwert des entsprechenden Wagens sind. Bei Leasingverträgen betrifft die Restwertermittlung die Feststellung des Wagenwertes am Ende der Vertragslaufzeit. Außer für Kraftfahrzeuge ist eine Restwertermittlung auch für weitere Waren wie Computer möglich, wobei sie den möglichen Verkaufspreis eines gebrauchten Gerätes feststellt.

^