Restwertfinanzierung

Die Restwertfinanzierung kommt im Anschluss an Leasingverträge oder nach Ablauf der mit diesen verwandten Vertragsformen zur Anwendung, wobei die Drei-Wege-Finanzierung mit einer grundsätzlichen Zusage der Autobank oder der Geschäftsbank zur weiteren Finanzierung verbunden ist. Die Restwertfinanzierung bezieht sich nach einem Leasingvertrag auf den vorab vereinbarten Restwert, da Abweichungen von diesem nur bei einer Rückgabe des Fahrzeuges oder eines anderen Leasinggegenstandes maßgeblich sind. Eine Restwertfinanzierung kann auch vorgenommen werden, wenn bei einer Ballonfinanzierung zunächst die Zahlung einer erhöhten Schlussrate vorgesehen ist, der Kreditkäufer jedoch zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht über genügend Barmittel verfügt.

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