Restwertkalkulation

Die Restwertkalkulation berechnet den Restwert zum Ablauf eines Mietvertrages oder Leasingvertrages beziehungsweise eines ähnlichen Vertragsverhältnisses (Drei-Wege-Finanzierung). Bei Kraftfahrzeugen ist die Restwertkalkulation nach der Kilometerfahrleistung die für den Käufer sinnvollste Variante, da er in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten trägt, falls er die entsprechende Absprache einhält. Wenn als Restwert der tatsächliche Weiterverkaufspreis festgelegt wird, ermittelt die Restwertkalkulation den wahrscheinlichen Wert des Fahrzeuges am Ende der Leasinglaufzeit. In diesem Fall ist die Restwertkalkulation mit Unsicherheiten behaftet, da der angenommene Preis beim tatsächlichen Wiederverkauf möglicherweise nicht erreicht wird. Auch beim Maschinenleasing und ähnlichen Leasinggütern ist eine Restwertkalkulation beim Abschluss des Leasingvertrages üblich.

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