Restwertkauf

Der Restwertkauf bezeichnet einen Kauf zum Restwert, er findet häufig im Anschluss an einen Leasingvertrag statt, indem der vormalige Leasingnehmer das finanzierte Gut selbst zum Restwert erwirbt. Bei Autokaufverträgen bietet die Drei-Wege-Finanzierung die Sicherheit, den Restwertkauf über einen weiteren Kredit beim bisherigen Darlehensgeber abwickeln zu können. Ebenfalls zur Anwendung komm das Verfahren des Restwertkaufes bei Gewerbeanlagen wie Gewerbehallen, welche der Kunde nach dem Ablauf des Leasingvertrages weiterhin mieten oder zum Restwert kaufen kann. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet der Restwertkauf den Kauf eines Kraftfahrzeuges nach einem Totalschaden und dessen Begleichung durch die Versicherung zum ermittelten Fahrzeug-Restwert.

^