Beim Abschluss eines Leasingvertrages oder einer mit diesem verwandten Fahrzeugfinanzierung (Drei-Wege-Finanzierung) gibt die Restwerttabelle als Ergänzung zum Leasingvertrag die Entwicklung des Restwertes eines finanzierten Kraftfahrzeuges an und dient vor allem als Orientierungshilfe für die Wertermittlung bei einer vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages. Soweit der Vertrag kein striktes Kilometerleasing vorsieht, muss vor der endgültigen Wertermittlung grundsätzlich der Zustand des Wagens bewertet werden. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet die Restwerttabelle in Tabellenform veröffentlichte Auflistungen von durchschnittlichen Fahrzeugwerten, welche nach Automarken und Modelle sowie nach Zulassungszeiträumen gegliedert wiedergegeben werden. Die bekannteste Auflistung mit der Funktion einer entsprechenden Restwerttabelle stellt für Gebrauchtwagen die Schwacke-Liste dar.