Restwertvertrag

Der Restwertvertrag ist eine mögliche Variante bei Leasingverträgen und kommt vor allem im Fahrzeugleasing zur Anwendung; die Alternative ist der Kilometervertrag. Bei einem Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass der geleaste Wagen nach der Rückgabe beim Verkauf tatsächlich den vereinbarten Erlös erzielt. Wenn der Verkaufserlös geringer als der vereinbarte Restwert ist, muss der Leasingnehmer die Differenz zusätzlich an den Leasinggeber zahlen, während er einen eventuellen Mehrerlös nur zu fünfundsiebzig Prozent erhält. Einige Leasinggesellschaften rechnen unabhängig vom tatsächlichen Verkaufserlös den vereinbarten Restwert an, wenn der Kunde einen Anschlussvertrag über das Leasing eines neuen Fahrzeuges abschließt.

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