Risikostrukturausgleich

Mit dem Risikostrukturausgleich erhalten Krankenkassen mit vielen kostenintensiven Mitgliedern Ausgleichszahlungen, da gesetzliche Krankenversicherungen mit vorwiegend geringen Kosten verursachenden Mitgliedern in den Risikostrukturausgleich einzahlen. Grundlage für die Existenz des Risikostrukturausgleiches ist die gesetzliche Bestimmung, wonach Versicherungsnehmer die Krankenkasse frei wählen dürfen, während für die gesetzlichen Krankenversicherungen ein Kontrahierungszwang besteht. Der Risikostrukturausgleich wurde mehrmals umgeformt, die aktuelle Ausgestaltung gilt seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009. Die erstmalige Einführung eines Risikostrukturausgleiches erfolgte in Deutschland im Jahr 1994. Ohne Risikostrukturausgleich wären Krankenkassen begünstigt, bei welchen sich überwiegend junge und gesunde Mitglieder anmelden. Eine Ablehnung kranker Menschen wäre zwar weiterhin nicht erlaubt, die Kassen könnten diese jedoch durch schlechten Service bei der Bearbeitung ihrer Mitgliedsanträge vergraulen.

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