Rückwärtskalkulation

Bei einer Rückwärtskalkulation steht der Verkaufspreis fest, so dass im Handel der maximal mögliche Einkaufspreis und in der Produktion der maximal mögliche Herstellungspreis berechnet wird. Die Rückwärtskalkulation kommt zur Anwendung, wenn die Marktsituation das Überschreiten eines bestimmten Preises nicht erlaubt. Der vorgegebene Preis bezieht sich im Einzelhandel auf den Endverkaufspreis und im Großhandel auf den Listenpreis, von welchem üblicherweise Rabatte abgezogen werden. Wie bei jeder Kalkulation, so sind auch bei der Rückwärtskalkulation die Selbstkosten sowie der zu erzielende Gewinn zu berücksichtigen. Aus der durchgeführten Rückwärtskalkulation leitet sich als betriebliche Tätigkeit die Suche nach einem entsprechend günstigen Lieferanten oder eine Rabattverhandlung mit dem bisherigen Zulieferer ab.

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