Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine steuerbegünstigte freiwillige private Rentenversicherung. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist die auch als Basisrente bezeichnete Rürup-Rente grundsätzlich für jeden Personenkreis zugelassen und damit als zusätzliche Absicherung für Selbstständige sinnvoll. Der Auszahlungsbetrag bei einer Rürup-Rente darf auch nicht teilweise sofort nach Rentenbeginn ausgezahlt werden, sondern dient ausschließlich der lebenslangen Rentenzahlung. Zusätzlich zum Rentenversicherungsvertrag sind bei der Rürup-Rente weitere Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenabsicherung möglich. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der Rentenzahlung aus einer Rürup-Rente ist das zweiundsechzigste Lebensjahr. Die Besparung einer Rürup-Rente ist grundsätzlich flexibel möglich und erlaubt auch das vorübergehende Aussetzen der Beitragszahlung. Die Zinsen eines Basisrentenvertrages sind während der Ansparphase von der Abgeltungssteuer befreit.

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