Rüstkosten

Rüstkosten sind die Kosten, welche entstehen, um ein Arbeitsmittel betriebsfähig zu machen. Des Weiteren fallen Rüstkosten als Teil eines Stundenlohnes an, da die Zeit, welche der Arbeitnehmer für die Arbeitsvorbereitung braucht, mitzubezahlen ist. Hierunter fällt das Starten des Computers sowie das Lesen neuer Dienstanweisungen. In der betrieblichen Kostenrechnung werden Rüstkosten gesondert verbucht. Rüstkosten lassen sich in Aufrüstkosten für die Aufnahme einer Tätigkeit sowie Abrüstkosten für deren Beendigung unterteilen. Zu den Rüstkosten beim Rüsten einer Maschine sind neben der Arbeitszeit auch die Kosten für die zum Rüstvorgang benötigten Arbeitsmittel zu beachten. Die Verminderung von Rüstzeiten gilt als leicht zu verwirklichende Maßnahme der Kosteneinsparung.

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