Bei einer Sachgründung handelt es sich um eine spezielle Form der Beibringung von Einlagen zur Gründung einer Gesellschaft. Während bei einer Bargründung alle Anteilseigner ihre Anlage als Geldmittel zur Verfügung stellen, bringen bei einer Sachgründung einige Eigner vorhandene Werte wie Grundstücke, Betriebsmittel und vorhandene Rechtstitel in das neue Unternehmen ein. Damit eine Sacheinlage im Rahmen der Sachgründung nicht überbewertet wird, schreibt das Gesetz bei einer entsprechenden Neugründung von Aktiengesellschaften die Kontrolle der angesetzten Werte durch einen unabhängigen Prüfer vor, während die Gesellschafter einer GmbH einen von allen Teilhabern unterschriebenen Gründungsbericht einreichen müssen.