Sachfirma

Bei einer Firma im rechtlichen Sinn handelt es sich um den Namen eines Unternehmens, welcher in das Handelsregister eingetragen wird. Eine Firma kann vor Gericht verklagt werden und aktiv klagen, das Wort stammt aus der italienischen Sprache und bedeutet in der wörtlichen Übersetzung Unterschrift. Das Kennzeichen einer Sachfirma besteht darin, dass in ihrem Namen das Geschäftsfeld des Unternehmens enthalten ist, während bei einer Personenfirma der Name des Inhabers den Firmennamen bildet. Gemischte Firmen kommunizieren hingegen als Namensbestandteile sowohl ihren Inhaber als auch den Gegenstand ihrer Tätigkeit. Der Name einer Sachfirma darf keine falschen Erwartungen an den Gegenstand des unternehmerischen Handelns wecken.

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