Das Sachenrecht wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und befasst sich mit dem Recht an Gegenständen, welche in bewegliche und unbewegliche Gegenstände eingeteilt wurden. Das Sachenrecht regelt im BGB umfassend das Eigentum sowie den Besitz an Gegenständen und befasst sich auch mit deren Verpfändbarkeit. Tierschützer kritisieren, dass auch lebende Tiere dem Gesetz nach als Sache angesehen werden und somit dem Sachenrecht unterliegen. In Österreich ist das Sachenrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, während es in der Schweiz als Teil des Zivilrechts im Zivilgesetzbuch aufgeführt wird. In Liechtenstein ist es als Sachenrecht (SR) gesondert im Zivilrecht aufgeführt, im Fürstentum gelten Tiere nicht als Sache, sondern verfügen über einen Sonderstatus.