Während die klassische Betriebswirtschaftslehre den Begriff der Sachkosten nicht kennt, hat sich dieser zunächst in der öffentlichen Verwaltung durchgesetzt. Er bezeichnet bei einer umfassenden Verwendung alle nicht zu den Personalkosten zählenden Kostenarten, bei einer engeren Definition sind die Zinskosten ebenfalls von den Sachkosten getrennt zu erfassen. Für den Einsatz von Zeitarbeitskräften anfallende Beträge werden in der Regel ebenfalls den Sachkosten zugeordnet. Ursache für die Einführung der Sachkosten als Kostenbestandteil ist die Umstellung von der herkömmlichen öffentlich-rechtlichen Form der Buchführung auf die Doppik. Die Einteilung in Personalkosten und Sachkosten setzt sich zunehmend auch in privaten Betrieben durch, auch wenn letztere eigentlich auf verschiedene Kostenarten zu verteilen sind.