Die gesetzlichen Krankenkassen erlauben Ärzten in einigen Fällen die Sachkostenabrechnung zusätzlich zum Honorar. Das trifft vor allem auf Arzneimittel und Heilmittel zu, die direkt in der Praxis verabreicht werden und nicht mit einer Pauschale in die Vergütungssätze eingerechnet sind. Für die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen bedeutet die Sachkostenabrechnung, dass ihre Krankenversicherung alle Behandlungskosten sowie die Kosten für Arzneimittel und weitere Anwendungen direkt mit dem Leistungserbringer abrechnet. Die Alternative zur Sachkostenabrechnung stellt die Kostenerstattung dar. Diese ist in der privaten Krankenversicherung üblich und führt dazu, dass Versicherte die anfallenden Gesundheitskosten zunächst auslegen müssen. Aufgrund der hohen Kosten ermöglicht die private Krankenversicherung für Krankenhausbehandlungen ebenfalls die Sachkostenabrechnung.