Sachkostenbeiträge sind ein Bestandteil von Haushaltsentwürfen der öffentlichen Hand. Sie geben an, welche Beträge an Sachkosten in den einzelnen Teilen einer Verwaltung anfallen sollen. In einer weiteren Bedeutung bezieht sich der Begriff Sachkostenbeiträge auf finanzielle Beiträge, welche die Nutzer öffentlicher Einrichtungen für die entstehenden Sachkosten begleichen. Typische Fälle für Sachkostenbeiträge in dieser Wortbedeutung sind die Übernahme von Materialkosten durch die Eltern der Kindergartenkinder und die Bezahlung der Lebensmittelkosten bei in einer Volkshochschule stattfindenden Kochkursen. Bei der Schulfinanzierung geben die Sachkostenbeiträge je Kind an, in welcher Höhe sich der Schulträger an den durch den Unterricht entstehenden Sachkosten beteiligt.