Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung existiert seit dem Jahr 1963. Es ist ein Gremium, das sich wissenschaftlich und unabhängig mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands befasst. Besonders bei politischen Entscheidungen spielt der Sachverständigenrat mit seinen Gutachten eine wichtige Rolle. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern, die über wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. Berufen werden sie vom Bundespräsidenten auf Empfehlung der Bundesregierung. Gesetzlich sind die Mitglieder dazu verpflichtet, die gesamtwirtschaftliche Lage und die zukünftige Entwicklung dazustellen oder auch über Fehlentwicklungen zu informieren sowie Möglichkeiten zur Ausräumung dieser zu nennen. Dabei dürfen jedoch keine wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen empfohlen werden. Jedes Jahr wird Mitte November ein Jahresgutachten herausgebracht, Sondergutachten sind ebenfalls möglich.