Ein Sachverständiger ist eigentlich jede Person, welche sich in einem bestimmten Bereich überdurchschnittlich gut auskennt und ihre Bewertungen nachvollziehbar zu vermitteln vermag. In einem engeren Sinn verwendet die Gerichtssprache den Begriff des Sachverständigen und grenzt ihn auf Personen ein, welche in einem Gerichtsverfahren unklare Punkte durch ihr Gutachten klären. In der Versicherungswirtschaft gelten als Sachverständige Personen, welche sowohl den Schadenshergang als auch die Schadenshöhe bewerten können. Der Nachweis der entsprechenden Sachkunde erfolgt in den meisten Fällen durch ein abgeschlossenes Universitätsstudium, es können aber auch andere Belege für das vorhandene Fachwissen anerkannt werden. Obgleich der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt ist, kann eine irreführende Bezeichnung als solcher nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geahndet werden.