Säumniszuschlag

Ein Säumniszuschlag ist bei einer nicht pünktlich erfolgten Zahlung von Gebühren, Beiträgen und Steuern zu zahlen. Je nach Zahlungsanlass wird der Säumniszuschlag bereits bei einer nur um einen Tag verspätete eingehenden Zahlung verwirkt oder fällig, wenn der Zahlungspflichtige seine Verbindlichkeiten deutlich zu spät begleicht. Während der Säumniszuschlag auf Sozialversicherungsbeiträge sofort erhoben wird, gilt für Steuern grundsätzlich eine Schonfrist von drei Tagen. Der Säumniszuschlag wird als Prozentsatz von der Schuldsumme berechnet und ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs zu zahlen. Die zusätzliche Berechnung von Mahngebühren und Zinsen neben dem Säumniszuschlag bleibt möglich.

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