Das Sammelbewertungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, um die Herstellungskosten oder die Anschaffungskosten von Vermögenswerten zu ermitteln und kommt bei Werten des Vorratsvermögens zur Anwendung. Das Handelsgesetzbuch erlaubt für die Sammelbewertung des Vermögens sowohl das Durchschnittsverfahren als auch unterschiedliche Verbrauchsfolgeverfahren. In der Praxis am meisten verbreitet ist das Verfahren der Durchschnittsbewertung, wobei alle bei der Inventur vorhandenen gleichartigen Vermögensgegenstände mit dem durchschnittlichen Bezugspreis bewertet werden. Bei den Verbrauchsfolgeverfahren gibt es unterschiedliche Ansätze; so kann entweder der vorrangige Verbrauch des teuersten oder des billigsten Zugangs unterstellt werden. Das Gegenteil des Sammelbewertungsverfahrens ist das Einzelbewertungsverfahren, bei welchem jeder Vermögenswert exakt berechnet wird.