Für den Begriff der Sammelanleihe existiert eine historische Definition neben der aktuellen Bedeutung. Historisch waren Sammelanleihen die Anleihen, welche als Abfindung für vor der Währungsreform des Jahres 1948 erworbene Anleihen ausgegeben wurden, sofern es sich bei deren Emittenten um Kommunen handelte. Die aktuelle Bedeutung einer Sammelanleihe besteht darin, dass mehrere Unternehmen als Schuldner eine gemeinsame Anleihe von einem Emittenten ausgeben lassen. Hierbei handelt es sich häufig um kleinere Unternehmen, für welche die Ausgabe einer je eigenen Anleihe nicht sinnvoll ist. Ebenso können sich mehrere große Unternehmen oder Bundesländer zur Ausgabe einer gemeinsamen Jumbo-Sammelanleihe entschließen.