Schadenersatzanspruch

Schadenersatzanspruch ist eine Nebenschreibweise für Schadensersatzanspruch und meint den Anspruch des Geschädigten, vom Schädiger eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Auch Schmerzensgelder können unter Schadenersatzansprüchen definiert werden, wobei auch immer ein Mitverschulden seitens des Geschädigten der Einzelbetrachtung und Bewertung unterliegt. Der Schadenersatzanspruch entsteht grundsätzlich, wenn eine deliktfähige Person durch mindestens leicht fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursacht. Kein rechtlicher Schadenersatzanspruch besteht bei durch nicht deliktfähige Kinder verursachten Schäden sowie bei aus einer erhaltenen Gefälligkeitsleistung herrührenden Vermögensschäden; auf Grund der moralisch oft gefühlten Pflicht zur Ersatzleistung bieten die meisten Versicherungsgesellschaften jedoch gegen einen geringen Aufpreis den Einschluss beider Sachverhalte an.

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