Schadenersatzpflicht ist eine Nebenschreibweise zu Schadensersatzpflicht. Die Pflicht, einem Dritten den ihm zugefügten Schaden zu ersetzen, gilt ohne Obergrenze. Vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzpflicht schützt für einen relativ geringen Beitrag eine Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich keine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht bei Gefälligkeitshandlungen sowie bei durch nicht deliktfähige Kinder verursachten Schäden. Dennoch fühlen viele Menschen in diesen Fällen eine moralische Verpflichtung zum Schadenersatz; die meisten Haftpflichtversicherungen tragen dem moralischen Empfinden Rechnung und schließen die entsprechenden Fälle gegen einen geringen Aufpreis in den Versicherungsvertrag ein. Keine Schadenersatzpflicht besteht gegenüber dem Arbeitgeber, sofern ein ihm gegenüber verursachter Schaden nicht auf mindestens grob fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen ist.