Schadenersatzklage

Die Schadenersatzklage ist eine Zivilklage. Sie ist erforderlich, wenn der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern. Bei der Schadenersatzklage ist Fingerspitzengefühl hinsichtlich der Höhe geboten, da sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert richten und der Kläger den für den überhöhten Betrag seiner Klage anfallenden Teil der Kosten selbst tragen muss. Sollte eine Schadenersatzklage gegen einen Versicherten in der privaten oder der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehen, gehört die Abwehr der entsprechenden Forderung zu den Aufgaben seines Versicherers. Eine gütliche Einigung ist der Schadenersatzklage vorzuziehen, zumal sie zu einer deutlichen Beschleunigung bei der Schadensregulierung führt.

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