Schadenersatzhöhe ist eine Nebenschreibweise für Schadensersatzhöhe und bezeichnet den Betrag, bis zu welchem ein eingetretener Schaden zu ersetzen ist. Von besonderer Bedeutung ist, dass im Rahmen des Schadenersatzrechtes mit wenigen Ausnahmen das Zeitwertprinzip und nicht das Prinzip der Erstattung vollständiger Wiederbeschaffungskosten steht. Bei von Dritten schuldhaft verursachten Behandlungskosten richtet sich die Schadenersatzhöhe nach diesen, zuzüglich hat der Geschädigte häufig einen zusätzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfallentschädigung. Bei vertraglich vereinbarter Pflicht zum Schadenersatz kann die Schadenersatzhöhe pauschal im Vertrag festgelegt werden. Bei der Berechnung der Gesamthöhe des Schadenersatzes ist zu berücksichtigen, dass einzelne Posten nicht an den Geschädigten, sondern direkt an einen Leistungserbringer wie die Krankenkasse zu zahlen sind.