Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Preisnachlass bei Versicherungsverträgen, der vor allem bei der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge zur Anwendung kommt. Grundsätzlich erfolgt bereits nach einem vom Versicherungsnehmer verursachten Unfall die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, die meisten Versicherer bieten heute aber auch Verträge mit einem sogenannten Rabattretter an. Diese Vertragsklausel besagt, dass sich die Einstufung des Fahrzeughalters nach lediglich einem einzigen Unfall nicht ändert. Die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und somit der klassische Schadenfreiheitsrabatt erfolgt grundsätzlich für das längere unfallfreie Halten eines Kraftfahrzeugs, sie kann aber auch durch den Führerscheinbesitz ohne eigenes Auto erreicht werden. Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist der Schadenfreiheitsrabatt unüblich, inzwischen bieten wenige Versicherungsgesellschaften jedoch einen solchen an.

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