Schadensabtretung

Die Schadensabtretung ist eine Abrechnungsvariante in der Schadensversicherung, bei welcher der Geschädigte der gegnerischen Versicherung die direkte Abrechnung mit einem Dienstleister gestattet. Am häufigsten kommt die Schadensabtretung bei der Kfz-Versicherung zur Anwendung. Ohne eine entsprechende Vereinbarung müsste der Geschädigte die Reparaturkosten zunächst aus der eigenen Tasche auslegen und später von der Versicherung zurückfordern. Die Schadenabtretung bezieht sich auf den von der jeweiligen Werkstatt behobenen Teil des Schadens und schließt somit nicht aus, dass der Geschädigte weitere Ansprüche wegen der Wertminderung, des Nutzungsausfalls und die Mietwagenkosten direkt gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend macht. Eine Verpflichtung zur Akzeptanz der Schadensabtretung besteht nicht, sie stellt jedoch für den Geschädigten jedoch die bequemste Form der Schadensregulierung dar.

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