Schadenschnelldienst

Der Schadenschnelldienst ist eine gemeinsame Einrichtung der im Bereich der Kfz-Versicherung tätigen Versicherungsgesellschaften. Ein Schadenschnelldienst ermittelt nach einem Versicherungsschaden die Schadenssumme ohne zeitliche Verzögerung. Die Inanspruchnahme des Schadenschnelldienstes ist nicht verbindlich, der Geschädigte kann nach eigenem Ermessen einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Beauftragung des Schadenschnelldienstes garantiert eine schnelle Erstellung des für die Schadensregulierung erforderlichen Gutachtens, zumal die Versicherungsgesellschaften bei seiner Inanspruchnahme grundsätzlich keine Zweifel gegen die Gutachterentscheidungen geltend machen und somit kein Gegengutachten in Auftrag geben. Ein Schadenschnelldienst ist in nahezu allen größeren Städten sowie in einigen Landkreisen und Kleinstädten eingerichtet.

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