Schadensgutachten

Ein Schadensgutachten wird bei größeren Schäden angefordert und befasst sich mit der Schadenshöhe sowie mit dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Bei geringen Schäden schließen die Versicherungsbedingungen und die übliche Praxis das Einholen eines Schadensgutachtens aus, sofern der Versicherer nicht im Einzelfall auf die Vorlage des Gutachtens besteht. Schadensgutachten sind außer in der Haftpflichtversicherung auch in der Brillenversicherung verbreitet, wobei sie von vereidigten Optikern erstellt werden. Bei Schäden an Kraftfahrzeugen bietet der von den Versicherern gemeinsam eingerichtete Schadenschnelldienst die rasche Erstellung eines Schadensgutachtens an. Der Antragsgegner kann einem erstellten Schadensgutachten widersprechen und die Erstellung eines Gegengutachtens veranlassen.

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