Scheinrechnung

Eine Scheinrechnung im engeren Sinne wird für eine nicht erbrachte Leistung erstellt. Sie dient dem Abzug fingierter Betriebskosten und dem unzulässig hohen Vorsteuerabzug. Eine Variante der Scheinrechnung stellt die Abdeckrechnung dar, die von einem Dritten für Tätigkeiten erstellt wird, die tatsächlich durch schwarz beschäftigte Arbeitnehmer ausgeführt wurden. Eine Gefälligkeitsrechnung weist häufig einen gegenüber der tatsächlichen Zahlung höheren Betrag auf. Die Verwendung von Scheinrechnungen zur Verringerung der Steuerlast oder zur Erhöhung des Vorsteuerabzuges gilt als Steuerhinterziehung, während das Ausstellen als Beihilfe hierzu geahndet wird. Als weitere Straftat kommt bei der Erstellung von Scheinrechnungen die Urkundenfälschung in Betracht.

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