Die Scheinselbständigkeit meint eine Beschäftigungsform, bei welcher ein als Selbständiger oder Freiberufler auftretender Mitarbeiter in Wahrheit einer abhängigen Beschäftigung nachgeht. Eine Scheinselbständigkeit wird seitens der Sozialversicherung angenommen, wenn die Tätigkeit auch hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsortes vorgegeben wird. Eine Scheinselbständigkeit führt zu einer Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung an den Arbeitgeber sowie zum Verlust eines eventuell in Anspruch genommenen Rechts auf den Vorsteuerabzug. Bis zum Jahr 2009 wurde eine Scheinselbständigkeit bereits angenommen, wenn die Tätigkeit regelmäßig für weniger als drei Auftraggeber durchgeführt wurde oder das Einkommen zu einem hohen Prozentsatz aus einer einzigen Quelle stammte. Alternativ ist die Schreibweise Scheinselbstständigkeit ohne Bedeutungsunterschied möglich.