Schichtzulagen

Schichtzulagen sind Zuschläge an Arbeitnehmer, welche ihre Arbeitsleistung im Schichtsystem erbringen. Schichtzulagen für das Arbeiten an Sonntagen beziehungsweise Feiertagen und während der Nachtstunden sind von der Einkommensteuer und von Beiträgen für die Sozialversicherung befreit. Die Befreiung gilt nicht für Schichtzulagen, welche der Arbeitgeber für die Tätigkeit zu anderen Zeiten oder generell als Ausgleich für die mit der Schichtarbeit verbundenen Nachteile auszahlt. Schichtzulagen werden prozentual vom Stundenlohn bezahlt, einige Betriebe wenden für begünstigte Zulagen auch die pauschale Vergütung und zahlen somit allen Mitarbeitern vom eigentlichen Lohn unabhängige Zulagen aus. Gehaltsempfänger erhalten Schichtzulagen in den meisten Betrieben nur als Zusatzvergütung beim Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

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