Schichtzuschläge sind Zuschläge zum Lohn, welche überwiegend für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ausgezahlt werden. Einige Betriebe gewähren ihren Lohnempfängern grundsätzlich Schichtzuschläge, wenn diese im Schichtdienst eingesetzt sind. Hinsichtlich der Einkommensteuer und der Beiträge zu den Sozialversicherungen sind nur die Schichtzuschläge für die Arbeit während der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen begünstigt. Die Berechnung der Schichtzuschläge wird üblicherweise als Prozentsatz vom Stundenlohn berechnet, einige Unternehmen vergüten abweichend Pauschalbeträge. Bei Gehaltsempfängern ist die Vergütung für die Schichtarbeit üblicherweise im Grundgehalt enthalten. Dennoch zahlen viele Betriebe Schichtzuschläge an Gehaltsbezieher, wenn diese zu steuerlich begünstigten Zeiten eingesetzt werden.