Schlechtwettergeld

Das Schlechtwettergeld ist eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitnehmer, welche auf Grund der Wetterlage ihre Arbeitsleistung im Baugewerbe nicht erbringen können. Das Schlechtwettergeld wird ab der einhundertsten ausgefallenen Arbeitsstunde bezahlt, während die ersten dreißig Stunden mit einem während der Sommermonate anzusparendem Guthaben verrechnet werden und die jeweiligen Arbeitgeber die Kosten für die folgenden siebzig Stunden durch eine Winterumlage tragen. Voraussetzung für die Zahlung des Schlechtwettergeldes ist neben der Antragstellung, dass der Arbeitsausfall in den Monaten November bis einschließlich März erfolgt. Vor der Beantragung des Schlechtwettergeldes ist zu prüfen, ob die betroffenen Arbeitnehmer mit nicht witterungsabhängigen Aufgaben beauftragt werden können.

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