Schleichwerbung liegt vor, wenn eine Werbung nicht als solche erkennbar ist. Das Verbot der Schleichwerbung beruht darauf, dass sowohl bei Fernsehsendungen als auch in der Presse Werbung vom Programm getrennt werden muss. Bei der Einführung der Trikotwerbung im Fußball bezeichneten beispielsweise Rundfunkanstalten diese ebenfalls als Schleichwerbung, obgleich diese eindeutig als solche erkennbar war. Grundlage für diese Bewertung war lediglich, dass die Fernsehsender keine Bezahlung für die über sie verbreitete Trikotwerbung erhielten. Grundsätzlich sind Schleichwerbung und Product Placement zu unterscheiden, wobei letzteres ausdrücklich als solches gekennzeichnet wird. Umgangssprachlich wird auch das unvermeidbare Zeigen konkreter Produkte oder Reiseziele in Filmen als unterschwellige Schleichwerbung bezeichnet, obgleich dieses auf Grund der Unvermeidbarkeit rechtlich erlaubt ist.