Das Schleusengeld bezeichnet den Geldbetrag, welchen ein Schiffsführer für das Passieren einer Schleuse entrichten muss. An vielen Schleusen wird das Schleusengeld auch heute noch als Bargeld eingesammelt. Einige Schleusen können ohne Zahlung von Schleusengeld genutzt werden, das gilt vor allem für die meisten durch den Schiffsführer selbst zu bedienenden einfachen Schleusen. Auf einigen Kanälen wird kein gesondertes Schleusengeld bei der Passage einer Schleuse erhoben, da die für Schleusungen anfallenden Entgelte bereits in die Kanalbenutzungsgebühr eingerechnet wurden. In einigen touristisch geprägten Regionen wird zur Förderung des Wassertourismus bei privaten Booten auf die Erhebung des Schleusengeldes verzichtet oder dieses pauschal in den Charterpreis eingerechnet.