Schlussanteil

Der Schlussanteil ist ein Begriff aus der Versicherung und kommt vor allem bei der Auszahlung einer Kapital-Lebensversicherung sowie bei der Ablaufleistung einer Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung zur Anwendung. Der Schlussanteil stellt somit eine Zahlung an den Versicherungsnehmer dar, deren Berechnung erst nach dem Ablauf der Versicherungszeit erfolgt und den Betrag der Ablaufleistung erhöht. Eine Information über den zu erwartenden Schlussanteil während der Versicherungsdauer ist unverbindlich und kann von der Versicherungsgesellschaft jederzeit wieder zurückgenommen werden, was aufgrund der geringen Verzinsung von Sparanlagen derzeit oft geschieht. Selbst der vollständige Wegfall der Schlussanteile ist möglich, woraufhin die Versicherten nur noch den Garantiezins ihrer Lebensversicherung erhalten.

^