Mit der Schlussbilanz wird ein Geschäftsjahr abgeschlossen, sie bildet zugleich die Grundlage für die Eröffnungsbilanz des Folgejahres. Die gesetzliche Vorschrift der Bilanzidentität sagt aus, dass die Schlussbilanz mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Jahres identisch sein muss, Ausnahmen sind nur in wenigen Einzelfällen zugelassen. Voraussetzung für die Erstellung der Schlussbilanz ist die Buchung aller Geschäftsvorgänge des zu bewertenden Geschäftsjahres sowie die Abgrenzung der nicht in diese Periode fallenden Einnahmen und Ausgaben. Üblicherweise erfolgt die Erstellung der Schlussbilanz über ein gesondertes Schlussbilanzkonto. Für die Erstellung der Schlussbilanz gelten hinsichtlich ihrer Form und ihrer Gliederung gesetzliche Vorschriften.