In der Lebensversicherung und Krankenversicherung bezeichnet der Schlussüberschuss nicht einen erst zum Ende der Vertragslaufzeit ermittelten Anteil an der Überschussbeteiligung, sondern bezieht sich vielmehr auf den Teil der Gewinnbeteiligung, der zunächst nur vorläufig einem konkreten Versicherungsnehmer gutgeschrieben wird. Die endgültige Zuschreibung dieses Teils der Gewinnbeteiligung erfolgt zu dem Zeitpunkt, den die Überschussdeklaration bestimmt. Das erfolgt in jedem Fall bei der Beendigung des Vertrages, kann aber auch bereits zu Beginn der Aufschubzeit erfolgen. Des Weiteren werden zunächst widerruflich einem Versicherungskonto gutgeschriebene Überschussanteile unwiderruflich, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt oder den Vertrag zurückkauft.