Das Schmerzensgeld ist eine Zahlung, welche üblicherweise vom Schädiger nach einer fahrlässigen oder absichtlichen Körperverletzung an den Geschädigten zu zahlen ist. Das Schmerzensgeld dient somit der teilweisen Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens. Außer für körperliche Schäden verhängen Gerichte auch ein Schmerzensgeld bei der Zufügung seelischer Qualen sowie bei übler Nachrede. Umgangssprachlich werden auch Leistungen einer Versicherung wie der Unfallversicherung, deren Höhe je nach Art der erlittenen Verletzung festgelegt wurde, als Schmerzensgeld bezeichnet. Da das Schmerzensgeld einen erlittenen Schaden teilweise ausgleicht, wird es nicht als Einkommen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern angerechnet. In Österreich wird das Schmerzensgeld bevorzugt als Schmerzensgeld und in der Schweiz als Genugtuung bezeichnet.